{"id":134,"date":"2020-02-08T21:57:32","date_gmt":"2020-02-08T20:57:32","guid":{"rendered":"https:\/\/www.mas.bayern\/?page_id=134"},"modified":"2020-04-08T15:51:58","modified_gmt":"2020-04-08T13:51:58","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.mas.bayern\/?page_id=134","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n<h5 class=\"wp-block-heading\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Auto und Motorradklinik, einschl. Mobiler Autoglas Service und Sachverst\u00e4ndiger Michael Simon (AGB)    <\/h5>\n\n\n\n<p style=\"font-size:11px\">                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Die  nachfolgenden  allgemeinen  Bedingungen  der  Auto  und  Motorradklinik  gelten  f\u00fcr  Vertr\u00e4ge zwischen Auto und Motorradklinik, vertreten durch Inhaber Michael Simon und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer) f\u00fcr die Ausf\u00fchrung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen,  Zweir\u00e4dern,  Anh\u00e4ngern,  und  deren  Teilen  sowie  f\u00fcr Kostenvoranschl\u00e4ge  und  Kraftfahrzeug-Gutachten.<\/p>\n\n\n\n<p style=\"font-size:11px\">Entgegenstehende  oder  von  diesen  AGB  abweichende  bzw.  erg\u00e4nzende  Bedingungen  des  Kunden werden nicht anerkannt.<\/p>\n\n\n\n<p style=\"font-size:11px\">Verbraucher  ist  jede  nat\u00fcrliche  Person,  die  ein  Rechtsgesch\u00e4ft  zu  Zwecken  abschlie\u00dft,  die  \u00fcberwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit zugerechnet werden k\u00f6nnen, \u00a7 13 BGB.Unternehmer  ist  eine  nat\u00fcrliche  oder  juristische  Person  oder  eine  rechtsf\u00e4hige  Personengesellschaft,  die  bei  Abschluss  eines  Rechtsgesch\u00e4fts  in  Aus\u00fcbung  ihrer  gewerblichen  oder  selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt, \u00a7 14 BGB.Widerrufsrecht f\u00fcr VerbraucherVerbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten F\u00e4llen ein Widerrufsrecht zu. In die-sem Fall belehren wir Sie hier\u00fcber gesondert.<\/p>\n\n\n\n<p style=\"font-size:11px\"><strong>Allgemeine Bedingungen\u00a7 1 Auftragserteilung\/Vertragsschluss<\/strong><br>1.1.  Die  Auto  und  Motorradklinik  (nachfolgend  Auftragnehmer  genannt)  nimmt  f\u00fcr  den  Kunden (nachfolgend Auftraggeber genannt) von diesem gew\u00fcnschte Werkstattarbeiten an Kraftfahrzeugen,  Zweir\u00e4dern  und\/oder  Anh\u00e4ngern  einschlie\u00dflich  den  Einbau  oder  Ersatz  von  Fahrzeugteilen  sowie  Kraftfahrzeug-Gutachten  (nachfolgend  als  Auftragsgegenstand  bezeichnet) vor. <br>1.2.  Der  Werkstattauftrag  erm\u00e4chtigt  den  Auftragnehmer,  Unterauftr\u00e4ge  zu  erteilen  und  dazu Subunternehmer einzuschalten und Probefahrten sowie \u00dcberf\u00fchrungsfahrten durch-zuf\u00fchren. <\/p>\n\n\n\n<p style=\"font-size:11px\"><strong>\u00a7 2 Preisangaben im Auftragsschein \/ Kostenvoranschlag<\/strong><br>2.1. Verbindliche Kostenvoranschl\u00e4ge werden nur auf ausdr\u00fcckliche Anforderung durch den Auftraggeber erstellt.<br>2.2.  Auf  Verlangen  des  Auftraggebers  vermerkt  der  Auftragnehmer  im  Auftragsschein  die  Preise, die bei der Durchf\u00fchrung des Werkstatt-auftrages voraussichtlich zum Einsatz kom-men. Der Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von einer Woche ab \u00dcbergabe an den Auftraggeber gebunden.<br>2.3. Die Erstellung des Kostenvoranschlages kann dem Auftraggeber berechnet werden, soweit  die  Reparatur  nicht  durchgef\u00fchrt  wird  oder  sie  bei  der  Durchf\u00fchrung  der  Reparatur  nicht verwertet werden kann. Wird auf Grund des Kostenvoranschlages ein Werkstattauftrag binnen der Wochenfrist des \u00a7 2 Ziffer 2 erteilt, so werden die Kosten f\u00fcr den Kostenvoran-schlag bei der Abrechnung des Werkstattauftrages in Abzug gebracht. <br>2.4. Der Kostenvoranschlag darf bei der Abrechnung des Wertstattauftrages die unverbindlich veranschlagten Kosten \u00fcbersteigen, wenn dies im wirtschaftlich vertretbaren Verh\u00e4ltnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache steht. Ansonsten wird der Auftraggeber unverz\u00fcglich informiert und der Auftrag nur mit Zustimmung des Auftraggebers fertig gestellt. Dies gilt f\u00fcr auch f\u00fcr M\u00e4ngel, die erst bei Gelegenheit der Reparatur festgestellt werden und nicht im Kostenvoranschlag erfasst wurden.<br>2.5.  Der  Auftragsgegenstand  wird  nach  einem  vom  Auftragnehmer  nicht  zu  vertretenden  Abbruch  einer  Reparatur  nur  auf  ausdr\u00fccklichen  Wunsch  des  Auftraggebers  gegen  Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zur\u00fcckversetzt.<br>2.6. Preisangaben im Auftragsschein sind bei den Einzelpositionen ohne gesetzliche Mehrwertsteuer aufgef\u00fchrt. Der Gesamtbetrag wird sowohl ohne als auch mit gesetzlicher Mehr-wertsteuer ausgewiesen. <br>2.7.  Wird  der  voraussichtliche  Preis  der  Leistungen  nicht  bei  Vertragsschluss  angegeben,  kann der Kunde Kostengrenzen setzen.<\/p>\n\n\n\n<p style=\"font-size:11px\"><strong>\u00a7 3 Fertigstellung<\/strong><br>3.1.  Die  Angaben  \u00fcber  Reparatur-  oder  Montagefristen  des  Auftragsnehmers  beruhen  auf  Sch\u00e4tzungen und sind unverbindlich.<br>3.2. In F\u00e4llen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten)  sowie  bei  beh\u00f6rdlichen  Eingriffen,  h\u00f6herer  Gewalt  und  Arbeitsk\u00e4mpfen,  verl\u00e4n-gern sich auch verbindliche Fristen angemessen.<\/p>\n\n\n\n<p style=\"font-size:11px\"><strong>\u00a7 4 Abnahme \/ Annahmeverzug<\/strong><br>4.1. Die Abnahme der Werkstattarbeiten erfolgt durch den Auftraggeber im Betrieb des Auftragnehmers,  soweit  nichts  anderes  vereinbart  ist.  Auf  Verlangen  und  Kosten  des  Auftraggebers  wird  der  Auftragsgegenstand  an  einen  anderen  Bestimmungsort  versandt  oder  von  einem anderen Ort abgeholt. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist der Auftragneh-mer  berechtigt,  die  Art  der  Versendung\/Abholung  (insbesondere  Transportunternehmen,  Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.<br>4.2. Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher M\u00e4ngel kann die Abnahme nicht verweigert werden.<br>4.3. Der Auftraggeber kommt in Annahmeverzug, wenn er es vers\u00e4umt, den Auftragsgegen-stand  innerhalb  von  einer  Woche  ab  Zugang  der  Fertig-stellungsanzeige  und  \u00dcberlassung  der Rechnung abzuholen und der Auftragnehmer ihn daraufhin zur Abholung aufgefordert hat. Bei Arbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgef\u00fchrt werden, verk\u00fcrzt sich die Frist auf zwei Arbeitstage. Der Auftragsgegenstand kann in diesem Fall nach billigem Ermessen des Auftragnehmers auch an einem anderen Ort als dem Betrieb des Auftragnehmers aufbewahrt werden.<br>4.4.  Bei  Abnahmeverzug  kann  der  Auftragnehmer  die  orts\u00fcbliche  Aufbewahrungsgeb\u00fchr  berechnen. Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen des Auftragnehmers auch anderweitig  aufbewahrt  werden.  Kosten  und  Gefahren  der  Aufbewahrung  gehen  zu  Lasten  des  Auftraggebers. <br>4.5. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 6 Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Auftraggeber den Auftragsgegenstand  ohne  Abnahme  in  Benutzung  genommen,  gilt  die  Abnahme  nach  Ablauf  von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer M\u00e4ngel  hat  der  Kunde  in  diesen  F\u00e4llen  sp\u00e4testens  bis  zu  den  vorstehend  genannten  Zeit-punkten geltend zu machen.<\/p>\n\n\n\n<p style=\"font-size:11px\"><strong>\u00a7 5 Berechnung des Auftrages<\/strong><br>5.1. In der Rechnung sind Preise oder Preisfaktoren f\u00fcr jede technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung  sowie  f\u00fcr  verwendete  Ersatzteile  und  Materialien  jeweils  gesondert  auszuweisen.W\u00fcnscht  der  Auftraggeber  Abholung  oder  Zustellung  des  Auftragsgegenstandes,  erfolgen  diese auf seine Rechnung und Gefahr. Die Haftung bei Verschulden bleibt unber\u00fchrt.<br>5.2. Wird der Werkstattauftrag auf Grund eines verbindlichen Kosten-voranschlages ausgef\u00fchrt, so ist in der Rechnung eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag ausreichend. Zus\u00e4tzliche von dem Auftraggeber beauftragte Werkstattarbeiten sind gesondert aufzuf\u00fchren.<br>5.3. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten des Auftraggebers.<br>5.4. Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens des Auftragnehmers, ebenso wie eine Beanstandung seitens des Auftraggebers, sp\u00e4testens 6 Wochen nach Zugang der Rech-nung erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p style=\"font-size:11px\"> <strong>\u00a7 6 Zahlungsbedingungen<\/strong><br>6.1. Zahlungen sind sp\u00e4testens bei Aush\u00e4ndigung des Auftragsgegenstandes \u2013 ohne Skonto oder sonstige Nachl\u00e4sse \u2013 vom Auftraggeber zu leisten.<br>6.2.  Zahlungen  sind  in  Bar  zu  leisten.  Die  Akzeptanz  anderer  Zahlungsmittel  bleibt  dem  Auftragnehmer vorbehalten. <br>6.3.  Gegen  Anspr\u00fcche  des  Auftragnehmers  kann  der  Auftraggeber  nur  dann  aufrechnen,  wenn  die  Gegenforderung  des  Auftraggebers  unbestritten  ist  oder  ein  rechtskr\u00e4ftiger  Titel  vorliegt; ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Anspr\u00fcchen aus dem Werkstattauftrag beruht.<br>6.4. Der Rechnungsbetrag ist w\u00e4hrend des Verzuges zum jeweils geltenden Verzugszins zu verzinsen.  Die  Geltendmachung  eines  dar\u00fcber  hinausgehenden  Verzugsschadens  bleibt  hiervon unber\u00fchrt.<br>6.5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei der Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen; diese muss aber mit dem Auftraggeber jeweils im Einzelfall vereinbart werden. <\/p>\n\n\n\n<p style=\"font-size:11px\"><strong>\u00a7 7 Erweitertes Pfandrecht<\/strong><br>Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Werkstatt-auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den auf Grund des Werkstatt-auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenst\u00e4nden  des  Auftraggebers  zu.  Das  vertragliche  Pfandrecht  kann  auch  wegen  Forderungen  aus fr\u00fcher durchgef\u00fchrten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht  werden,  soweit  sie  mit  dem  Auftragsgegenstand  in  Zusammenhang  stehen.  F\u00fcr  sonstige Anspr\u00fcche aus der Gesch\u00e4fts-verbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese  unbestritten  sind  oder  ein  rechtskr\u00e4ftiger  Titel  vorliegt  und  der  Auftragsgegenstand  dem Auftraggeber geh\u00f6rt. <\/p>\n\n\n\n<p style=\"font-size:11px\"><strong>\u00a7 8 M\u00e4ngel<\/strong><br>8.1. M\u00e4ngel der Werkstattarbeit sollen dem Auftragnehmer unverz\u00fcglich nach ihrer Feststellung angezeigt und genau bezeichnet werden.<br>8.2.  Hat  der  Auftraggeber  ohne  Einwilligung  des  Auftragsnehmers,  Instandsetzungs-  oder  Montagearbeiten unsachgem\u00e4\u00df selbst ausgef\u00fchrt oder von einem Dritten ausf\u00fchren lassen, so  entf\u00e4llt  die  Haftung  des  Auftragsnehmers  f\u00fcr  diese  Arbeiten.  Das  gleiche  gilt,  wenn  auf  Wunsch des Auftragsgebers der Austausch von erneuerungsbed\u00fcrftigen Teilen unterbleibt.  <\/p>\n\n\n\n<p style=\"font-size:11px\"><strong>\u00a7 9 Garantie bei Scheibentausch \/ Steinschlagreparatur<\/strong><br>9.1.  Zus\u00e4tzlich  zu  den  gesetzlichen  und  in  den  vorliegenden  AGBs  geregelten  Rechten  gew\u00e4hrt der Auftragnehmer im Rahmen des Scheibenaustauschs und der Steinschlagreparatur folgende Garantie:<br>a) 10 Jahre auf Dichtheit gegen Wassereintritt von Au\u00dfen bei geklebten Scheiben. Fehlende Dichtheit liegt dann vor, wenn Feuchtigkeit durch den Verklebungsbereich zwischen Scheibe und Karosserie in das Fahrzeuginnere gelangt.<br>b) 30 Jahre Garantie gegen Rissbildung an der reparierten Schadstelle bei Steinschlagrepa-ratur.<br>9.2. Umfang der Garantie:<br>a)  Beim  Scheibenaustausch:  Die  Garantieleistung  steht  dem  jeweiligen  Fahrzeughalter  bei  Eintritt des Garantiefalles zu. <br>b) Bei der Steinschlagreparatur: Im Schadenfall wird der gezahlte Betrag f\u00fcr die vorangegangene Steinschlagreparatur demjenigen erstattet, der die Reparatur bezahlt hat (Auftraggeber oder Versicherung). Dar\u00fcber hinaus tauscht der Auftragnehmer die Scheibe entgeltlich aus, wenn ein Auftrag daf\u00fcr erteilt wird. <br>9.3. Die Garantiezeit beginnt am Tag der tats\u00e4chlichen Durchf\u00fchrung des Scheibenaustausches bzw. der Scheibenreparatur und endet nach 10 bzw. 30 Jahren. Im Rahmen der Garantie ist eine Nacherf\u00fcllung nur bei dem Auftragnehmer m\u00f6glich. Es wird kein Kostenersatz\/Entsch\u00e4digung  f\u00fcr  Ersatzfahrzeug,  Nutzungsausfall,  Zeitaufwand,  Fahrtkosten,  Kostenvor-anschlag usw. geleistet. Anspr\u00fcche sind innerhalb von 1 Woche ab Eintritt des Garantiefalles unter Vorlage der Rechnung anzumelden. Die Garantie gilt nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf \u00e4u\u00dfere Einfl\u00fcsse  zur\u00fcckzuf\u00fchren  sind  (Steinschlag,  Unfall,  Vandalismus,  sonstige  Reparaturen  an  der Scheibe, Korrosion am Scheibenrahmen, usw.). <\/p>\n\n\n\n<p style=\"font-size:11px\"><strong>\u00a7 10 Haftung<\/strong><br>10.1.  Die  Haftung  f\u00fcr  den  Verlust  von  Geld  und  Wertsachen  jeglicher  Art,  die  nicht  ausdr\u00fccklich in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen. <br>10.2.  Der  Auftragnehmer  haftet,  soweit  ihm  lediglich  leichte  Fahr-l\u00e4ssigkeit  zur  Last  gelegt  werden kann, nicht f\u00fcr durch Dritte erfolgte Besch\u00e4digungen des w\u00e4hrend der Auftragsdauer abgestellten Fahrzeugs des Auftraggebers.<br>10.3. Unabh\u00e4ngig von einem Verschulden des Auftragnehmers bleibt eine etwaige Haftung des  Auftragnehmers  bei  arglistigem  Verschweigen  des  Mangels,  aus  der  \u00dcbernahme  einer  Garantie oder eines Beschaffungs-risikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unber\u00fchrt.<br>10.4. Der Auftragnehmer hat etwaige Sch\u00e4den an dem Auftragsgegenstand und\/oder einen Verlust des Auftragsgegenstandes, solange sich dieser in seiner Obhut befindet, unverz\u00fcglich dem Auftraggeber anzuzeigen.<br>10.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, jeden Schaden, f\u00fcr den der Auftragnehmer aufkommen soll, dem Auftragnehmer unverz\u00fcglich anzuzeigen und genau zu bezeichnen. <\/p>\n\n\n\n<p style=\"font-size:11px\"><strong>\u00a7 11 Eigentumsvorbehal<\/strong>t<br>Soweit  von  dem  Auftragnehmer  eingebaute  Zubeh\u00f6r-  und  Ersatzteile  nicht  wesentliche  Bestandteile  des  Auftragsgegenstandes  geworden  sind,  beh\u00e4lt  sich  der  Auftragnehmer  das  Eigentum daran bis zur vollst\u00e4ndigen unanfechtbaren Bezahlung vor. Die unter Eigentums-vorbehalt  stehenden  Zubeh\u00f6r-  und  Ersatzteile  d\u00fcrfen  vor  vollst\u00e4ndiger  Bezahlung  der  ge-sicherten Forderungen weder an Dritte verpf\u00e4ndet noch zur Sicherheit \u00fcbereignet werden. Der  Auftraggeber  hat  den  Auftragnehmer  unverz\u00fcglich  schriftlich  zu  benachrichtigen,  so-weit Zugriffe Dritter auf die dem Auftragnehmer geh\u00f6renden Waren erfolgen. <\/p>\n\n\n\n<p style=\"font-size:11px\"><strong>\u00a7 12 Gerichtsstand<\/strong><br>F\u00fcr s\u00e4mtliche gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen Anspr\u00fcche aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit Kaufleuten  einschlie\u00dflich  Wechsel-  und  Scheckforderungen  ist  ausschlie\u00dflicher  Gerichtsstand  der  Hauptsitz  des  Auftragnehmers.  Der  gleiche  Gerichtsstand  gilt,  wenn  der  Auftraggeber  keinen  allgemeinen  Gerichtsstand  im  Inland  hat,  nach  Vertrags-abschluss  seinen  Wohnsitz  oder  gew\u00f6hnlichen  Aufenthaltsort  aus  dem  Inland  verlegt  oder  sein  Wohnsitz  oder gew\u00f6hnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. <\/p>\n\n\n\n<p style=\"font-size:11px\"><strong>\u00a7 13 Salvatorische Klausel <\/strong><br>Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchf\u00fchrbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchf\u00fchrbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit  des  Vertrages  im  \u00dcbrigen  unber\u00fchrt.  An  die  Stelle  der  unwirksamen  oder  undurch-f\u00fchrbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchf\u00fchrbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am n\u00e4chsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchf\u00fchrbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden  Bestimmungen  gelten  entsprechend  f\u00fcr  den  Fall,  dass  sich  der  Vertrag  als  l\u00fcckenhaft  erweist.                            <em>           Deutschland, Stand: 03\/2020  <\/em>                                       <\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Auto und Motorradklinik, einschl. 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